Neue Regelungen für Stromkunden

Ab 6. Juni schneller Anbieterwechsel und Änderungen bei Umzug

Ab dem 6. Juni treten neue gesetzliche Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz in Kraft, die direkte Auswirkungen insbesondere auf Stromkunden haben werden, wie die StadtWerke Rösrath – Energie GmbH heute mitteilt.

Künftig können Kunden ihren Stromanbieter innerhalb von 24 Stunden wechseln. „Bislang hat der technische Lieferantenwechsel bis zu acht Werktage gedauert. Mit der neuen Regelung erfolgt dieser künftig werktags innerhalb von 24 Stunden. Für Kunden wird der Wechsel des Energieversorgers damit erheblich erleichtert und beschleunigt,“ erläutert Christoph Schmidt, Geschäftsführer der StadtWerke Rösrath – Energie GmbH, die Hintergründe. „Die vertraglichen Kündigungsfristen bleiben allerdings weiterhin bestehen. Der Wechsel zum neuen Energieanbieter kann also erst erfolgen, wenn keine vertragliche Bindung mehr zum bisherigen Anbieter besteht.“

Eine weitere Neuerung betrifft An- und Abmeldungen bei Umzügen. Diese sind nur noch im Voraus und nicht mehr rückwirkend möglich. Schmidt empfiehlt daher allen Energiekunden, die StadtWerke Rösrath rechtzeitig zu informieren, wenn ein Umzug ansteht: „Am besten sagen Sie uns mindestens sieben Tage vor dem geplanten Umzugstermin Bescheid, damit wir alle erforderlichen Schritte für Sie einleiten können.

Wenn Sie sich zu spät melden, kann es passieren, dass der Stromanschluss in Ihrer alten Wohnung zunächst weiter auf Ihren Namen läuft, obwohl Sie nicht mehr dort wohnen. Melden Sie sich bei einem Einzug zu spät an, landen Sie automatisch erst einmal in der Grundversorgung.“

„Bislang gelten diese Neuerungen nur für Stromkunden. Viele unserer Kunden beziehen jedoch sowohl Strom, als auch Gas bei uns. Deshalb wollen wir die Abläufe vereinheitlichen und sowohl auf Strom- als auch auf Gasverträge anwenden“, so Schmidt.

Auf ihrer Internetseite haben die StadtWerke Rösrath – Energie GmbH in den FAQ unter ihren Stromprodukten weiterführende Informationen zusammengestellt.